Meldungsarchiv: März 2010

Zur Diskussion um die Umweltzonen erklären der Umweltexperte der FDP-Bundestagsfraktion Lutz KNOPEK und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Patrick DÖRING: Wenn in Berlin bereits jetzt im März die Grenzwerte an 35 Tagen überschritten worden sind, liegt der Verdacht nahe, dass auch die schärfste Form der Umweltzone nicht geeignet ist, die Feinstaubproblematik zu lösen. Jedenfalls müssen 

Händel-Zuschuss aufgestockt

Göttinger Tageblatt vom 06.03.2010 Die Förderung der Händel-Festspiele in Göttingen und Halle aus Bundesmitteln ist auf jeweils 100.000 Euro aufgestockt worden. „Wir freuen uns sehr, dass durch den Schulterschluss der Region diese Förderung der Festspiele ermöglicht worden ist“, betont der Göttinger Festspielintendant Benedikt Poensgen. Die Göttinger Bundestagsabgeordneten Hartwig Fischer (CDU) und Lutz Knopek (FDP) werfen 

Händel-Festspiele erhalten Bundesförderung

Stadtradio Göttingen vom 05.03.2010 Von Jakob Epler Die Göttinger Händel-Festspiele sollen erstmals einen Zuschuss aus Bundesmitteln erhalten. Der Bund will die Veranstaltung mit insgesamt 100.000 Euro fördern. Der Etat wurde am Morgen vom Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen. Er sieht Gesamtausgaben von rund 320 Milliarden Euro vor und beinhaltet eine Neuverschuldung von etwa 80 Milliarden Euro. 

Knopek begrüßt Urteil zu Datenspeicherung

Stadtradio vom 03.03.2010 Von Kai Budler Der Göttinger Bundestagsabgeordnete der FDP, Lutz Knopek, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten gestern die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung als unzulässig eingestuft. Damit habe das Gericht den Schüffelstaat in seine Grenzen gewiesen, sagte Knopek. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeute 

Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Das heutige wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist den Schnüffelstaat in seine Grenzen. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und wurde zu Recht verworfen. Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe verhindern die