header_ppp

Patenschafts-Programm

Für ein Jahr nach Amerika, dort eine Schule besuchen und Land und Leute kennen lernen – dazu haben jeden Sommer insgesamt 250 Schüler und 100 junge Berufstätige mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages Gelegenheit.

Parlamentarisches Patenschafts-Programm

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm – kurz PPP genannt – wurde 1983 aus Anlass des 300-jährigen Jubiläums der ersten Auswanderung Deutscher nach Amerika gemeinsam vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA ins Leben gerufen. Dieses Austauschprogramm ermöglicht jährlich deutschen und amerikanischen Jugendlichen einen einjährigen Aufenthalt im Gastland. In den USA wohnen die Jugendlichen in Gastfamilien. Schüler besuchen die High School, junge Berufstätige ein College mit anschließendem Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Eine Besonderheit des Programms ist, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages eine Patenschaft für jeden deutschen und jeden amerikanischen Jugendlichen übernehmen. Dadurch unterscheidet es sich wesentlich von anderen Austauschprogrammen.

Bewerben können sich Schüler, die bis zur Ausreise die 10. Klasse abgeschlossen haben und zu diesem Zeitpunkt höchstens 17 Jahre alt sind; wenn sie die Hauptschule bereits mit der 9. Klasse abschließen, müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise die Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 22 Jahre alt sein. Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Bewerbungsverfahren

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

Einen Informationsflyer als PDF-Datei können Sie hier herunterladen.

Wie werden Bundestagsabgeordnete zu Paten?

Im Jahr vor der Durchführung des betreffenden Programms lädt der Präsident des Deutschen Bundestages alle Abgeordneten ein, sich am PPP zu beteiligen. Da die Zahl interessierter Abgeordneter regelmäßig die Anzahl der zur Verfügung stehenden Patenschaften übersteigt, wird die Entscheidung, welche Abgeordneten am Programm teilnehmen in einem aus zwei Schritten bestehenden Verfahren ermittelt.

  1. Im ersten Schritt wird für jeden der 299 Wahlkreise ein Abgeordneter ausgewählt:Dafür kommen zunächst diejenigen Abgeordneten in Frage, die im vorangegangenen Programmjahr keinen deutschen Stipendiaten nominiert haben. Trifft dies auf mehrere Abgeordnete in einem Wahlkreis zu, so entscheidet zwischen ihnen das Los. Das Losverfahren entscheidet auch, falls in einem Wahlkreis nur solche Abgeordneten ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt haben, die auch im vorangegangenen Jahr teilgenommen haben. Steht in einem Wahlkreis kein Abgeordneter zur Verfügung, so wird ein Abgeordneter aus einem Nachbarwahlkreis gebeten, die Patenschaft zu übernehmen.
  2. Im zweiten Schritt werden die Abgeordneten für die verbleibenden 61 Stipendien bestimmt. Dies kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens geschehen, wenn feststeht, in welchen Wahlkreisen besonders qualifizierte Bewerbungen aus dem Kreis der jungen Berufstätigen vorliegen. In diesen Wahlkreisen wird nach den oben genannten Kriterien (Teilnahme im Vorjahr/ Losverfahren) ein weiterer Abgeordneter als Pate benannt.

Wie wählen die Abgeordneten ihren Stipendiaten aus?

Im Herbst eines jeden Jahres führen sechs Austauschorganisationen die Vorauswahl unter mehreren tausend Bewerbern durch. Dabei werden geeignete Schüler und geeignete junge Berufstätige in jeweils getrennten Verfahren ausgewählt. Nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens legen die Austauschorganisationen den teilnehmenden Abgeordneten im Dezember des Jahres vor der Ausreise Vorschlagslisten mit mindestens zwei, möglichst aber mehr qualifizierten Bewerbern vor. Ob in den Wahlkreisen ein Stipendium an einen Schüler oder einen Berufstätigen bzw. zusätzlich an einen Berufstätigen vergeben wird, ist abhängig von der Bewerberlage und kann erst zu diesem Zeitpunkt festgelegt werden. Die Liste mit Vorschlägen qualifizierter junger Berufstätiger enthält nicht immer nur Kandidaten aus dem Wahlkreis der/des teilnehmenden Abgeordneten, sondern möglicherweise auch solche aus Nachbarwahlkreisen.

Erfahrunsgberichte

Erfahrungsberichte eines amerikanischen Stipendiaten und einer deutschen Stipendiatin mit dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm können Sie hier nachlesen.