Montag, 27. September 2010

Knopek: 620 Millionen Bildungsförderung für Kinder und nachvollziehbare Regelsätze bei Hartz-IV

Zur neuen Berechnung der Regelsätze für Hartz-IV erklärt der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek:

Die christlich-liberale Koalition hat bei der Festsetzung der Regelsätze für Hartz-IV die Förderung von Kindern in den Mittelpunkt gestellt. Besonders viel Wert hat die FDP-Bundestagsfraktion auf die Bildungsförderung für Kinder gelegt. Die Koalition hat beschlossen, den ca. 1,7 Millionen Kindern, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, pro Jahr mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Geplant sind 620 Millionen Euro, die der Bund künftig als Sachleistungen in die Bildungsförderung investiert. Das Bildungspaket enthält künftig ein warmes Mittagessen für bedürftige Kinder, Schulmaterialien, Lernförderung und ein Budget für Musikunterricht oder den Fußballverein. Erstmals gibt es diese Bildungsleistungen für Kinder, womit ihnen nicht nur die kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, sondern auch die Grundlage für sozialen Aufstieg gelegt wird.

Eigentlich hätten die Hartz-IV-Sätze für Kinder nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes gekürzt werden müssen, was die christlich-liberale Koalition jedoch abgelehnt hat. Es bleibt daher bei den bisherigen Sätzen, denn Kinder genießen für uns Liberale Priorität.

Bei der damaligen Einführung von Hartz-IV durch SPD und Grüne wurden eklatante Fehler bei der Festsetzung begangen, welche die christlich-liberale Koalition nun beheben musste. Erstmals wird die Zusammensetzung des Regelsatzes transparent gestaltet, nämlich auf Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Ziel der Reform ist es, auch bei dieser Reform Anreize für Arbeit zu schaffen. Die Regelsätze für Erwachsene wurden leicht erhöht, jedoch komplett neu berechnet. Die Sätze sollen das Existenzminimum abdecken. Aus Sicht von Union und FDP gehören dazu weder alkoholische Getränke noch Tabakwaren, weshalb diese aus der Berechnung herausgenommen wurden, wohingegen die Kosten für die Praxisgebühr künftig aufgenommen sind. Ebenfalls mehr Gewicht erhalten künftig die Kosten für den Internetanschluss.
Nach der Anpassung der Regelsätze ist für die FDP eine Veränderung bei den Zuverdienstgrenzen ein zentraler Punkt. Bis Mitte Oktober wollen wir diese neu regeln. Ziel muss es sein, die Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose über zusätzliche Verdienstmöglichkeiten zu verbessern.

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