Freitag, 28. Mai 2010

Konsens der Demokraten gegen Gewalt notwendig

Anlässlich der aktuellen Diskussion um Gewalt gegen Polizisten und den Beschlüssen der Innenministerkonferenz in Hamburg erklärt Dr. Lutz Knopek:

„Die zunehmende Gewalt gegen Polizisten macht uns große Sorgen. Wir Liberale lehnen jegliche Form der Gewalt ab, egal ob sie von Links- oder Rechtsextremen verübt wird. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens, der sich deutlich von allen Formen von Gewalt distanziert.“ Dieser Gedanke wurde bei dem heutigen Treffen des Göttinger Polizeipräsidenten Robert Kruse mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Lutz Knopek und Vertretern der Göttinger FDP deutlich. Die Beteiligten waren sich einig, dass es eine gemeinsame Aufgabe aller Demokraten sei, der zunehmenden Gewalt gehen Polizisten nachhaltig und ohne gesetzliche Schnellschüsse zu begegnen. Diesen gesellschaftlichen Schulterschluss gegen Gewalt sieht Knopek gefährdet: „Wenn in Göttingen etwa Personen wegen ihrer Kleidung angegriffen werden oder Gewalt gegen Polizisten bagatellisiert wird, sind alle demokratischen und gesellschaftlichen Kräfte aufgerufen, sich dem zu widersetzen“, so Knopek.

Der Liberale empfindet die am 07. Mai 2010 im Rat diskutierte Resolution von Grünen und Linken „Für gesellschaftliches Engagement – gegen Kriminalisierung und politische Justiz“ daher als eine Zumutung. „Wenn wir die Unabhängigkeit von Polizei und Justiz in unserem Lande in Frage stellen und die Kontrollfunktion von Parlamenten und Öffentlichkeit in Abrede stellen, so wird unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung im Kern angezweifelt“, meint Knopek.

Die Vorsitzende der Göttinger FDP, Felicitas Oldenburg, sieht besonders die Veranstalter und Teilnehmer in der Pflicht, Gewalt gegen Polizisten nicht zu akzeptieren. „Zum Glück sind die meisten Demonstrationen dank ihrer Teilnehmer friedlich. Eine kleine gewaltbereite Minderheit muss von der Mehrheit der friedliebenden Demonstranten unmissverständlich ausgegrenzt werden“, appelliert Oldenburg. Allein durch höhere Strafen werde kaum ein Gewalttäter von seinem Tun zurückschrecken. Vielmehr ist ein Gesamtkonzept zur Prävention von Gewalt nötig. Die geplante Erhöhung des Strafmaßes in § 113 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) von zwei auf drei Jahre ist dabei allerdings ein wichtiger Bestandteil.

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