Mittwoch, 24. März 2010

Abendliches Jubeln während Fußball-WM erlaubt – Ausnahmeregelung für “public viewings”

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek hat die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung begrüßt.

„Die christlich-liberale Bundesregierung hat heute eine Ausnahmeregelung der Lärmschutzverordnung beschlossen, die öffentliche Fußballübertragungen während der Fußball-Weltmeisterschaft nach 22.00 Uhr erlaubt. Diese Nachtlärmgenehmigung ist angemessen und sichert damit das sogenannte “public viewing” während der WM in Südafrika. Schon bei der WM 2006 in Deutschland und der EM 2008 waren die Erfahrungen mit dem sogenannten “public viewing” sehr gut. Die Fußballfans waren vorwiegend friedlich und auch viele Familien haben an den Großveranstaltungen teilgenommen. Solche Veranstaltungen tragen zum Zusammenhalt in der Gesellschaft bei“, erklärte das Sportausschussmitglied Lutz Knopek. Die Festschreibung der Ausnahmereglung trage diesen positiven Erfahrungen Rechnung.

Nach geltendem Recht müsse die Lautstärke bei Live-Übertragungen ab 22.00 Uhr herunter geregelt werden. Eine existierende Ausnahmeregelung in der Sportanlagenlärmschutzverordnung betreffe nur öffentliche Fußballstadien. Mit dem heutigen Beschluss können öffentliche Fernsehdarbietungen auch bei der diesjährigen Fußball-WM bis in die späten Abendstunden der Stimmung entsprechend übertragen und bejubelt werden.

„Damit ist Deutschland von politischer Seite aus gut auf die WM in Südafrika vorbereitet und einem neuen “Sommermärchen” steht nichts mehr im Wege. Jetzt muss unsere National-mannschaft nur noch gute Spiele liefern. Dabei kann die Politik leider nicht helfen“, so der FDP-Abgeordnete abschließend.

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