Montag, 22. Oktober 2012

Dr. Lutz Knopek: Private Musik- und Tanzschulen bleiben umsatzsteuerfrei. Generalüberholung des Umsatzsteuersystems bleibt Ziel.

Zum Jahressteuergesetz 2013 und der ursprünglich geplanten Umsatzsteuerpflicht für private Bildungsanbieter erklärt der FDP Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek:

„Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat erreicht, dass die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhebung einer Umsatzsteuer auf bestimmte Bildungsleistungen entfällt.

Damit sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte für erhebliche Unruhe bei den Bildungsanbietern gesorgt.

Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern hätte auch die Attraktivität der Kurse geschmälert. Gerade heute hat das Land Niedersachsen das Musikalisierungsprogramm ‚Wir machen die Musik!‘ verlängert, in dem die Kooperation privater und kommunaler Musikschulen mit Kindertagesstätten und Grundschulen verbessert wird. Die Entscheidungen aus Berlin und Hannover verdeutlichen, dass die Leistungen zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen durch die zahlreichen Volkshochschulen im Land und die privaten Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen große Wertschätzung erfahren. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben.

Dennoch bleibe ich dabei: Eine grundsätzliche Überarbeitung des Umsatzsteuersystems bleibt unerlässlich. Die im Koalitionsvertrag und im Koalitionsausschuss vereinbarte Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Überprüfung des bestehenden Umsatzsteuersystems hat noch immer nicht getagt. Hier steht der Bundesfinanzminister weiter in der Pflicht. Wir brauchen mehr Nachvollziehbarkeit und eine grundlegende Vereinfachung des Steuersystems.“

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