Donnerstag, 1. September 2011

Dr. Lutz Knopek: Keine Stigmatisierung der Nanotechnologie

BERLIN. Zum Sondergutachten „Vorsorgestrategien bei Nanomaterialien“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen erklärt der Chemikalienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Lutz KNOPEK:

Der Sachverständigenrat wiederholt in seinem Gutachten alte Vorurteile gegenüber der Nanotechnologie, untermauert diese aber nicht durch neue Fakten. Vielmehr mussten die Sachverständigen selbst feststellen, dass es nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen keinen Nachweis für negative Umwelt- und Gesundheitseinflüsse durch den Einsatz von Nanotechnologie gibt. Gefühlte Risiken und abstrakte Besorgnis begründen jedoch keine weitreichenden Gesetzesänderungen, wie sie der Sachverständigenrat vorschlägt. Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich daher gegen eine umfassende Marktüberwachung durch ein Nanoproduktregister aus und lehnt einseitige nationale Verschärfungen des Chemikalienrechts ab.

Bereits heute wird der sichere Umgang mit Nanomaterialien durch die europäische Chemikalienverordnung REACH gewährleistet. Das hat die Europäische Kommission wieder und wieder bestätigt. Ein nationaler Alleingang würde die Wettbewerbssituation der deutschen Industrie gegenüber ausländischen Wettbewerbern nachhaltig verschlechtern und Deutschland von vielen positiven Anwendungen, etwa bei der Gesundheitsvorsorge und der Entwicklung neuer Therapien, ausschließen.

Der Sachverständigenrat verkennt in seinem Gutachten grundlegend die Eigenschaften der Nanotechnologie. Nano ist eine Charakterisierung von Größe, nicht von Gefahrenpotential. Wie die Europäische Kommission mehrfach festgestellt hat, kann die Hypothese, dass kleiner auch reaktiver und daher toxischer bedeutet, nicht durch die bislang veröffentlichten Daten belegt werden. Somit kann aber kein Gruppenverdacht gegen Nanomaterialien begründet werden. Nanomaterialien sind vielmehr, wie jeder andere Stoff auch, einer Einzelfallprüfung zu unterziehen. Sinnvolle Anpassungen des Chemikalienrechts an neue Testverfahren können erst nach der Entwicklung und Standardisierung der dazu notwendigen Methodik und Analytik vorgenommen werden. Entsprechende Forschungsvorhaben werden dazu derzeit auf OECD-Ebene vorangetrieben.

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