Mittwoch, 10. Februar 2010

Arbeitsvermittlung: Jetzt Grundgesetz ändern

Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek fordert eine rasche Änderung des Grundgesetzes zur Reform der Betreuung Langzeitarbeitsloser. „Nachdem auch die SPD angekündigt hat, eine Grundgesetzänderung mittragen zu wollen, sollten wir die notwendige Reform schnellstmöglich auf den Weg bringen. Nur so schaffen wir Planungssicherheit für alle Beteiligten vor Ort“, so der FDP-Abgeordnete. Insbesondere für den Landkreis Göttingen als eine von 69 deutschen Optionskommunen sei dies wichtig. Ohne Grundgesetzänderung müsste der Landkreis zum Jahresende seine Tätigkeit einstellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche Regelung im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine Änderung bis Ende 2010 angemahnt.

„Wir müssen diese Chance nutzen und für optimale Rahmenbedingungen zur Vermittlung Langzeitarbeitsloser vor Ort sorgen“, fordert Knopek. Nachdem der Weg zu einer Ausweitung der Optionskommunen nach dem Meinungswechsel der SPD frei sei, müsse eine eigenständige kommunale Option für die Stadt Göttingen angestrebt werden. Die Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis zeigten, dass eine getrennte Aufgabenwahrnehmung der bessere Weg sei. „Zwischen Stadt und Landkreis ist in der Vergangenheit zu vieles falsch gelaufen. Jetzt bietet sich die Gelegenheit, diese zerrüttete Zwangsehe zu beenden“, erklärt Knopek.

Die laufenden Verhandlungen zwischen Stadt und Landkreis über eine Verlängerung der Heranziehungsvereinbarung, die eine Fortführung des jetzigen Zustandes bedeuteten, seien daher nicht zielführend. „Im Interesse der Arbeitslosen sollten Stadt und Landkreis den Mut zu einem Neuanfang aufbringen. Die FDP wird dies konstruktiv unterstützen“, so Knopek abschließend.

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