Freitag, 25. Januar 2013

Angriffe auf Polizisten: Knopek lehnt Sonderstrafrecht ab

Zu der Zunahme von Gewalttaten gegen Polizisten in Stadt und Landkreis Göttingen erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek:

„Gewalt ist verabscheuungswürdig, egal gegen wen sie gerichtet ist. Eine aufgeklärte Gesellschaft sollte Konflikte mit Argumenten und nicht mit Gewalt lösen.

Die Arbeit unserer Polizisten erfährt leider nicht immer die Wertschätzung, die den Beamten gebührt. Steigende und – das kann ich als Obmann der FDP-Fraktion im Sportausschuss aus dem Bereich des Fußballs sagen – in ihrer Intensität zunehmende Gewalt gegen Polizisten verurteile ich in aller Form.

Der Rechtsstaat muss hier konsequent, angemessen und schnell reagieren. Ein Sonderstrafrecht für Gewalttaten gegen Polizisten lehne ich jedoch ab. Besonders niederträchtige Motive oder hinterlistige Angriffe können schon heute im Strafmaß angemessen abgebildet werden. Die Gerichte haben exakt hierfür einen Ermessensspielraum, den sie ausschöpfen können.

Ein Sonderstrafrecht für Gewalt gegen Polizisten würde zugleich Forderungen nach weiteren Sonderregelungen nach sich ziehen, etwa bei Angriffen gegen Rettungskräfte, gegen Kinder oder Frauen. Genau diese Szenarien können schon heute in der Urteilsfindung bewertet werden. Eine Strafrechtsreform ist unnötig. Wir brauchen kein Zweiklassenstrafrecht. Das hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auch in dieser Legislaturperiode wiederholt deutlich gemacht.“

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