Freitag, 29. Juni 2012

Persönliche Erklärung zur Einführung des ESM

Heute treffen wir eine Richtungsentscheidung. Es geht um die Frage, welche Gestalt das politische Europa annehmen soll. Es geht um die Frage seiner Organisation und die Frage, wo seine politischen Kompetenzen angesiedelt sein sollen. Es geht daher um die Frage, ob Europa zentral oder dezentral organisiert wird und auf welcher Ebene sein Kern der Staatlichkeit liegt. Genau diese Entscheidung trifft heute das Parlament. Das ist nicht zulässig, denn die Verlagerung des Kerns demokratischer Staatlichkeit lässt das geltende Grundgesetz nicht zu. Man kann nicht einmal das Grundgesetz dahingehend ändern. Dennoch wird heute die Überführung von Staatlichkeit an eine höhere Ebene entschieden. Diese höhere Ebene ist indes nicht die Europäische Union, sondern ein neuer Euro-Staat, der keine Vorbilder kennt.

Über diesen Umstand spricht niemand, weil die Diskussion um die vorgebliche Rettung des Euro durch Fiskalvertrag und ESM den Blick auf die wahre Bedeutung der heutigen Entscheidung im Plenum verstellt. Wir halten dies für einen Fehler. Die Entscheidung über die Verschiebung von Staatlichkeit von Deutschland in den neuen Euro-Staat darf nicht unter dem Deckmantel von ESM und Fiskalvertrag gefällt werden. Sie muss vielmehr als solche deutlich bezeichnet und mit mindestens gleicher rechtlicher Qualität wie die über den Vertrag von Lissabon getroffen werden.

Die heutige Entscheidung ist daher ein absoluter Tiefpunkt in der Geschichte des deutschen Bundestags. Niemals zuvor wurde eine bedeutendere Entscheidung unter so falschen Voraussetzungen getroffen. In unser Bewusstsein muss gerückt werden, dass der Deutsche Bundestag mit der Zustimmung zum ESM auf sein Budgetrecht – das Königsrecht – bereitwillig verzichtet. Das Budgetrecht ist Königsrecht, weil ein Parlament ohne eine Letztentscheidungshoheit über Haushaltsmittel machtlos, also seiner eigentlichen Aufgabe beraubt ist. Eine Demokratie ist nicht denkbar ohne ein Parlament mit voller Budgethoheit. Aus diesem Grund schlussfolgert das Bundesverfassungsgericht aus Art. 38 GG, dass der Bestimmungsgehalt des Demokratieprinzips missachtet wird, wenn das parlamentarische Budgetrecht entleert wird.

Indes führt der ESM aus sowohl rechtlichen wie ökonomischen Gründen zu unabsehbaren und unbegrenzten finanziellen Verpflichtungen Deutschlands. Dadurch saugt er das Budgetrecht des Bundestages aus und hinterlässt nicht mehr als dessen leere Hülle:

Rechtliche Grenzen sind dem Zugriff des ESM auf den Bundeshaushalt nicht gesetzt. Denn die haushaltsrechtliche Beschränkung auf 190 Milliarden Euro wirkt nicht. Nach dem Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus sind alle Entscheidungen seiner Gremien völkerrechtlich verbindlich, bis auf die Erhöhung des genehmigten Kapitals nach Art. 10 Absatz 1 ESMV. Sie wird erst wirksam mit einer bundesgesetzlichen Ermächtigung zur Bereitstellung neuer Mittel für den ESM. Doch diese einzige Vorkehrung gegen eine ungewollte völkerrechtlich begründete Zahlungspflicht reicht nicht aus, wenn Deutschland auch auf andere Art und Weise zur Zahlung verpflichtet werden kann. Dies ist erstens der Fall beim Abruf genehmigten Kapitals zu einem höheren Ausgabepreis als zum Nennwert. Deutschland ist verpflichtet, jedem Abruf des genehmigten Kapitals nachzukommen, selbst wenn dieses mit einem Aufgeld auf den Nennwert, also zu einem höheren Ausgabepreis erfolgt. Dadurch entsteht eine völkerrechtlich wirksame Zahlungspflicht, die Deutschland erfüllen muss, selbst wenn ihre Höhe die haushaltsrechtliche Vorsorge von 190 Milliarden Euro übersteigt. Dies ist zweitens der Fall, wenn ein erhöhter Kapitalabruf zur Verlustdeckung erfolgt, mit dem die Nichterfüllung der Zahlungspflicht eines anderen ESM-Mitglieds ausgeglichen wird. Deutschland hat in diesen Fällen kein oder jedenfalls kein abschließendes Vetorecht, da einerseits Streitigkeiten über den Bestand von Zahlungspflichten in letzter Instanz vom EuGH entschieden werden und andererseits mit dem bestimmungsgemäßen Eintritt weiterer Staaten zur Eurozone der deutsche Kapitalanteil am ESM absinken wird, wodurch sich die Sperrminorität in Luft auflöst.

Ökonomisch bringt der ESM die Haftungsunion. Denn jede Anleihe, die er auflegt, um damit die Schuldenstaaten zu finanzieren, ist ein Eurobond. Alle ESM-Mitglieder haften gemeinschaftlich mit dem Vermögen des ESM. Die Anleihen des ESM werden wegen der gemeinschaftlichen Haftung und größeren Sicherheit attraktiver sein als die Anleihen seiner Mitglieder. Die Nachfrage nach Staatsanleihen wird sinken , wodurch die von den Mitgliedstaaten geforderten Zinsen steigen werden. Das drängt weitere ESM-Mitglieder in Hilfsprogramme des ESM. Die Darlehen, die der ESM an diese Schuldenländer vergibt, sind vorrangig gegenüber anderen Staatsschulden zu bedienen. Das verteuert die Kreditaufnahme für die Programmländer zusätzlich. Wenn ein ESM-Mitglied auch nur ein einziges Mal ein Darlehen von dem ESM bekommen hat, wird es sich nie mehr eigenständig am Kapitalmarkt finanzieren können, weil seine Refinanzierung teurer und nicht billiger wird. Andererseits bringen die Anpassungsprogramme des ESM geringere Sanierungsanreize als hohe Kapitalmarktzinsen. Griechenland, Irland und Portugal liegen jeweils hinter den Zielen ihres Anpassungsprogramms zurück. Das ist kein unglücklicher Zufall, sondern das zu erwartende ökonomische Ergebnis, wenn ein Land sich nicht am Kapitalmarkt finanzieren muss. Der ESM wird sich daher stetig ausweiten, schon bald die Rolle einer europäischen Schuldenagentur einnehmen und größeren Kapitalbedarf haben. Der ESM ist kein Rettungsschirm, sondern ein Ansteckungsmechanismus.

Nicht das Fehlen der politischen Union bei Gründung der Währungsunion war der Fehler, sondern der absichtsvolle Verstoß gegen die Nichtbeistandsklausel im Jahr 2010. Dieser Rechtsbruch hat die aktuelle Krise geradezu ausgelöst. Mit dem ESM wird diese Krise nicht bekämpft, sondern die Saat gelegt, aus der die Schulden- und Transferunion heranwachsen wird. Die Haftungsgemeinschaft der ESM-Mitglieder ist nicht Zukunftsmusik, sondern Gegenwart. Denn der ESM verfolgt ausweislich seines Vertragsstatuts nicht nur den Zweck, die Eurozone zu schützen, sondern auch die Finanzstabilität aller seiner Mitgliedstaaten. Der ESM wird dadurch die Staatsinsolvenz jedes einzelnen seiner Mitgliedstaaten verhindern und als gemeinsame Bank zur Staatsschuldenfinanzierung dienen. Dadurch werden Staatsinsolvenzen innerhalb der Euro-Zone faktisch unmöglich. Wenn die einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr bankrott gehen können, dann kann nur noch der neue Euro-Staat als Ganzes bankrott gehen. Es ist daher ökonomisch unvermeidlich, dass es zu einer Sozialisierung sämtlicher Staatsschulden der ESM-Mitgliedstaaten kommen muss.

Dieser Sozialisierung des Insolvenzrisikos steht keine adäquate Möglichkeit gegenüber, die Haushalte der Mitgliedstaaten zu kontrollieren. Denn der Fiskalvertrag ist ein zahnloser Tiger, der als Medizin gegen die geradezu widersinnige Anreizsituation herhalten soll, Schulden auf Kosten der anderen Mitgliedsstaaten zu machen. Doch diese Medizin wird sich als wirkungslos erweisen. Es gibt nur ein einziges Mittel, das Regierungen und Parlamente zu einem verhandlungsbewussten Umgang mit den Staatsfinanzen veranlasst, nämlich die Drohung des Kapitalmarkts, Schulden nicht länger zu finanzieren. Doch genau dieses disziplinierende Mittel haben wir plangemäß und absichtlich abgeschafft.

Die heutige Gründung des Euro-Staats als Haftungsunion mit dem Euro-Bonds ausgebenden ESM als ihrer Schuldenagentur lehnen wir ab. Dieser Euro-Staat ist nicht demokratisch legitimiert, er hat kein Parlament und seine Organe sind weitgehend einer gerichtlichen Kontrolle entzogen. Sein Machtzentrum ist eine Finanzinstitution, deren Gremien von Mitgliedern der nationalen Exekutiven besetzt werden. Sie müssen sich gegenüber dem deutschen Gesetzgebungsorgan nicht verantworten. Nicht einmal der deutsche Gouverneur muss sich dem Bundestag verantworten, weil das Kabinett nur der Bundeskanzlerin verantwortlich ist. Eine politische Verantwortlichkeit ist daher nicht gegeben. Sie genießen überdies eine weitgehende und völkerrechtlich abgesicherte strafrechtliche Immunität. Der ESM ist ausführendes Organ des neuen Euro-Staats, ähnelt in seiner Ausgestaltung aber einer herkömmlichen Bank. Seine Organe unterliegen einer Schweigepflicht, sein Archiv ist unverletzlich. In der Wirkung ist der ESM somit durch das Bankgeheimnis geschützt, welches wir für alle anderen europäischen Banken abgeschafft haben. Der ESM darf nicht nur Kredite vergeben und Staatsanleihen aufkaufen, sondern alle Geschäfte in Bezug auf Anleihen durchführen.

Damit kann er den Zins durch Geschäfte mit Derivaten auf Staatsanleihen beliebig manipulieren. Aufgekaufte Staatsanleihen darf er wiederum als Sicherheit hinterlegen, um sein Volumen durch die Aufnahme weiterer Gelder am Kapitalmarkt zu hebeln. Seine Bediensteten zahlen keine Steuern. Sie dürfen nach Handelserfolg bezahlt werden, also um so höher, je größere Gewinne sie für den ESM am Kapitalmarkt erzielen. Keines der vom ESM und seinen Bediensteten durchgeführten Geschäfte ist transparent oder in irgendeiner Weise kontrollierbar, sei es durch das Parlament oder die Justiz.

Diese enorme Machtfülle eines Exekutivorgans ohne „checks and balances“ ist ein Rückfall in eine vormoderne Staatsform. Sie ist ein veritabler Verstoß gegen die hergebrachten Grundsätze der Gewaltenteilung, die maßgebliches Kennzeichen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Wir kennen keine Umstände, unter denen wir davon auch nur ein Jota abweichen dürften. Selbst in der Not gelten Gebote! Sogar und gerade in der Not müssen Gebote gelten, denn sie sollen genau in diesen schlechten Zeiten Orientierung geben. In der Krise unserer Währung darf nichts anderes gelten. Wenn die Ordnungsregeln der Währung gebrochen werden, dann bricht die Währung. Wir müssen daher abschließend festhalten: Wenn Währung, Recht und freiheitlich-demokratische Grundordnung durch politisches Handeln gefährdet werden, dann ist dieses Handeln falsch.
Berlin, 29.Juni 2012

Frank Schäffler Klaus-Peter Willsch

Sylvia Canel Manfred Kolbe

Dr. Lutz Knopek

1 Kommentar zu “Persönliche Erklärung zur Einführung des ESM”

  1. Dr. Burkhard Meister sagt:

    Sehr geehrter Herr Knopek,
    zu Ihrer konsequenten Haltung möchte ich Ihnen gratulieren. Ich freue mich, daß es Abgeordnete gibt, die Ihrem Gewissen folgen und Ihrer Verantwortung für unser Land gerecht werden
    Ihre Auffassung zum ESM und Fiskalpakt teile ich in vollem Unfang. Sie wird auch durch den jüngsten Aufruf der 172 Wirtschaftsprofessoren unterstützt. Ich sehe aber, daß die Meinung in den Parlamenten im Gegensatz zu der der Bevölkerung völlig anders ist. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet ist ungewiß. Bisher hat es sich nicht grundsätzlich gegen Parlamentsbeschlüsse gestellt. Deshalb sehe ich die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen wie Demonstrationen oder auch die Gründung einer neuen liberalen Partei. Ich wäre gern bereit, mich einzubringen.
    Dr. B. Meister

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