Montag, 4. Juli 2011

Dr. Lutz Knopek: Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

Am 07. Juli 2011 wird der Deutsche Bundestag über die rechtliche Zulassung der PID entscheiden. Die Debatte hierüber wurde mitunter sehr emotional geführt, die Fronten zwischen Gegnern und Befürwortern scheinen verhärtet. Auch ich habe zahlreiche Zuschriften erhalten, die mir nahelegen wollten, für oder gegen das geplante Gesetz zu votieren. Mit dieser Erklärung möchte ich gerne darlegen, warum ich mich als Bundestagsabgeordneter und Biologe für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausspreche.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet ein medizinisches Verfahren, bei dem künstlich befruchtete Eizellen (Zygoten) auf Erbkrankheiten untersucht werden. In diesem sehr frühen Stadium besteht der Embryo nur aus einer kleinen Anzahl von Zellen und ist somit noch ohne Individualität. Erst nach dem fünften bis sechsten Tag nistet sich der inzwischen zur Blastozyste gereifte Embryo in der Gebärmutter ein, um sich dann zu einem menschlichen Wesen weiter zu entwickeln. Innerhalb der ersten 14 Wochen ist in Deutschland selbst dann noch eine Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Es werden bei diesem Verfahren  einzelne Zellen entnommen, um diese auf bestimmte Gendefekte hin zu untersuchen. Schwere, lebenslange Erbkrankheiten ohne jegliche Heilungsaussicht sollen damit verhindert werden. Ein besonderes Risiko solcher Gendefekte besteht bei erblich vorbelasteten Eltern, aber auch bei einer künstlichen Befruchtung.

Ich plädiere für eine aufgeklärte Gesetzgebung, die den Grundsätzen eines modernen, liberalen Staates angemessen ist. Daher müssen nicht nur Paare, deren erbliche Vorbelastung erwiesen ist, sondern grundsätzlich auch alle Frauen, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, freien Zugang zu dieser segensreichen Technologie erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lutz Knopek, MdB

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